{"id":2036,"date":"2020-12-07T10:46:01","date_gmt":"2020-12-07T08:46:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frau-ida.at\/\/?p=2036"},"modified":"2021-11-29T11:22:53","modified_gmt":"2021-11-29T10:22:53","slug":"steuertipps-zum-jahresende-fuer-unternehmerinnen-mit-einnahmen-ausgaben-rechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frau-ida.at\/blog\/2020\/12\/07\/steuertipps-zum-jahresende-fuer-unternehmerinnen-mit-einnahmen-ausgaben-rechnung\/","title":{"rendered":"Steuertipps zum Jahresende f\u00fcr Unternehmerinnen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung"},"content":{"rendered":"\n
Alle Jahre wieder n\u00e4hert sich die Weihnachtszeit und somit das Jahresende. Eine wichtige Zeit f\u00fcr Unternehmerinnen, um sich \u00fcber den aktuellen Status ihrer Buchhaltung Gedanken zu machen.<\/p>\n\n\n\n
Bringe deine Buchhaltung auf den aktuellen Stand der Dinge. Dies ist sehr wichtig, damit du einen \u00dcberblick \u00fcber deine Zahlen hast und deinen Gewinn bzw. Verlust vorl\u00e4ufig ermitteln kannst.
Wenn du all deine Einnahmen und Ausgaben erfasst hast und sich ein Gewinn ergibt, dann ist dieser bis EUR 11.000,00 steuerfrei, dh. du musst daf\u00fcr keine Einkommensteuer zahlen (vorausgesetzt, du hast daneben keine anderen Eink\u00fcnfte).<\/p>\n\n\n\n
Hast du nebenbei ein Dienstverh\u00e4ltnis, dann werden alle Eink\u00fcnfte in einen Topf geworfen und dann versteuert. \u00dcbersteigen hier all deine Eink\u00fcnfte den Betrag von EUR 12.000,00, dann wird Steuer f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n
Nun hast du einen Gewinn erzielt und \u00fcberlegst, wie du dein Ergebnis noch minimieren kannst, um Steuern zu sparen.<\/p>\n\n\n\n
Gibt es Anschaffungen, die du sowieso t\u00e4tigen m\u00f6chtest, vielleicht erst im n\u00e4chsten Jahr aber noch in das laufende Jahr schieben kannst, zB. B\u00fcroausstattung, Computer, Drucker, Maschine?<\/p>\n\n\n\n
Hier zahlt es sich auch, diese Ausgabe noch im laufenden Jahr zu t\u00e4tigen \u2013 Achtung! Die Rechnung muss im laufenden Jahr bezahlt worden sein!<\/p>\n\n\n\n
Alle Investitionen bis zu einem Betrag von EUR 800,00 netto (wenn du Umsatzsteuer verrechnest) bzw. EUR 800,00 brutto (wenn du Kleinunternehmerin bist) k\u00f6nnen sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Alle Investitionen, die diese Grenze \u00fcbersteigen, m\u00fcssen auf eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. <\/p>\n\n\n\n
Weiters besteht die M\u00f6glichkeit, deine Einnahmen und Ausgaben zu verschieben. Das bedeutet, du bezahlst Rechnung schon im laufenden Jahr (zB. f\u00fcr eine Fortbildung im n\u00e4chsten Jahr) oder stellst Rechnung an deine Kunden erst im n\u00e4chsten Jahr aus (Achtung! Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist immer das Zahldatum ausschlaggebend).<\/p>\n\n\n\n
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 kannst du dir als Steuerzuckerl automatisch 13% Freibetrag abziehen. \u00dcbersteigt dein Gewinn die Grenze von EUR 30.000,00, dann kannst du dir dar\u00fcber hinaus 13% abziehen, wenn du in bestimmte Wertpapiere (hier wei\u00df deine Hausbank Bescheid) oder Investitionen (Ausgenommen Investitionen bis EUR 800,00, gebrauchte G\u00fcter und PKW) investierst. Daher ist es sehr wichtig, schon vor Ende des Jahres eine Gewinnberechnung vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n
Auch eine Vorauszahlung an die Sozialversicherung im laufenden Jahr kann deinen Gewinn und somit die Einkommensteuerbelastung noch minimieren.<\/p>\n\n\n\n
Es empfiehlt sich, vorab schon eine ungef\u00e4hre Berechnung der Sozialversicherung f\u00fcr das laufende Jahr zu ermitteln. Ergibt sich eine Nachzahlung, so kannst du diese schon vorab einzahlen und somit eine Betriebsausgabe generieren.<\/p>\n\n\n\n
Bist du Kleinstunternehmerin in der Sozialversicherung, wird dein Gewinn im Jahr 2020 aber die Grenze von EUR 5.527,92 \u00fcberschreiten, dann wirst du ab 1.1 des laufenden Jahres bzw. ab dem Gr\u00fcndungsdatum des laufenden Jahres pflichtig und musst nachzahlen. Eine \u00dcberschreitung der Gewinngrenze ist der Sozialversicherung unbedingt sp\u00e4testens bei Erstellung der Einkommensteuererkl\u00e4rung mitzuteilen, um einen Beitragszuschlag zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n
Stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, weil du Kleinunternehmerin in der Umsatzsteuer bist und deine Bruttoums\u00e4tze EUR 42.000,00(bei 20%iger Umsatzsteuer) bzw. EUR 38.500,00 (bei 10%iger Umsatzsteuer) im Jahr nicht \u00fcbersteigen, so ist bis Jahresende zu \u00fcberlegen, ob du weiterhin Kleinunternehmerin bleiben m\u00f6chtest bzw. vielleicht im n\u00e4chsten Jahr die Grenzen \u00fcberschreiben wirst, denn dann solltest du bereits eine UID-Nummer beantragen und ab 1.1 des n\u00e4chsten Jahres deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.<\/p>\n\n\n\n