{"id":13419,"date":"2023-07-10T14:03:06","date_gmt":"2023-07-10T12:03:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frau-ida.at\/?p=12144"},"modified":"2024-03-01T09:46:40","modified_gmt":"2024-03-01T08:46:40","slug":"fit-im-alter-durch-oekonomische-gesundheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frau-ida.at\/frausein\/blog\/fit-im-alter-durch-oekonomische-gesundheit\/","title":{"rendered":"Fit im Alter durch \u00f6konomische Gesundheit"},"content":{"rendered":"\n

Teil 2\/3 der Blogserie „Fit im Alter“<\/strong>

Wird Ihnen erst jetzt bewusst, dass Sie nicht nur einen Job hatten, sondern einen geregelten Tagesablauf, Austausch mit Menschen sowie eine Aufgabe, die Ihnen Freude und Sinn gaben? M\u00f6chten Sie f\u00fcr andere Menschen da sein, Ihre Erfahrung und Expertise weiter geben und unterst\u00fctzen, wenn Sie gebraucht werden, zugleich auch selbst immer wieder dazu lernen, jedoch nur noch flexibel und in Freiheit, mit Wertsch\u00e4tzung und nettem Taschengeld als Anerkennung? Oder M\u00f6chten Sie doch erst sp\u00e4ter in Pension gehen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Wenn Sie Ihren Pensionsantritt aufschieben und weiter arbeiten, w\u00fcrde Ihnen dies Folgendes bringen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Ihre Pensionsleistung w\u00fcrde sich pro Jahr der sp\u00e4teren Inanspruchnahme um 4,2 %, beschr\u00e4nkt auf max. 3 Jahre und somit max. 12,6% erh\u00f6hen. W\u00e4hrend dieses Zeitraums w\u00fcrde der PV-Beitrag auf 9,25% halbiert werden. Wie lange es jedoch tats\u00e4chlich dauert, den Verlust, die Pension nicht sofort in Anspruch zu nehmen, auszugleichen, kann nur durch individuelle Pensionsberechnung durch Experten ermittelt werden. F\u00fcr Unternehmerinnen und Unternehmer kann dies von der WKN\u00d6 oder der SVS, f\u00fcr AN von der PVA kostenlos vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n

Sie m\u00fcssen vor der Arbeit nach der Arbeit keine Angst haben, wenn Sie Folgendes beachten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Sind Sie Bezieher von Sozialleistungen, dann m\u00fcssen Sie vor Antritt einer entgeltlichen T\u00e4tigkeit abkl\u00e4ren, welche Auswirkung ein Zuverdienst auf Ihre Unterst\u00fctzung h\u00e4tte, z.B. Ausgleichszulage \u1405 Pensionsversicherungstr\u00e4ger; Rezeptgeb\u00fchrenbefreiung \u1405 Krankenversicherungstr\u00e4ger; GIS Geb\u00fchrenbefreiung \u1405 GIS Geb\u00fchren Info Service GmbH).<\/p>\n\n\n\n

Ma\u00dfgeblich f\u00fcr Ihre Zuverdienstgrenze in der Pension ist Ihre Pensionsart, n\u00e4mlich vorzeitige oder normale Alterspension (Regelpension):<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Ohne n\u00e4here Konkretisierung der vielf\u00e4ltigen Pensionsarten kann man grob gesprochen sagen, dass eine vorzeitige Alterspension dann vorliegt, wenn Frauen vor dem 60. Lebensjahr (Stand 2023) und M\u00e4nner vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen. Beachten Sie, dass das Frauenpensionsalter im Zeitraum von 2024-2033 auf 65 Jahre angehoben wird. Von 2.12.1963-30.6.1968 in den Monaten Juni oder Dezember (ab dem 2.ten des Monats) Geborene k\u00f6nnen aber um 6 Monate fr\u00fcher als urspr\u00fcnglich vorgesehen in Pension gehen. Wichtig ist f\u00fcr Sie, dass bei Bezug einer vorzeitigen Alterspension keine Pflichtversicherung (ASVG, GSVG, BSVG) begr\u00fcndende Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben d\u00fcrfen und keine Eink\u00fcnfte \u00fcber der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze (2023: \u20ac 500,91) erzielen d\u00fcrfen, andernfalls die gesamte Pension wegf\u00e4llt. Miet- und Pachteink\u00fcnfte sind nicht pensionssch\u00e4dlich.
F\u00fcr den Ruhegenuss von Beamt:innen gibt es unabh\u00e4ngig vom Antrittsalter keine Zuverdienstgrenze (seit 14.10.2005, VfGH G67\/05). Die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit ist lediglich meldepflichtig.<\/p>\n\n\n\n

Einzelunternehmer:innen k\u00f6nnen trotz vorzeitiger Alterspension mittels Antrag von der Kleinunternehmer:innenregelung Gebrauch machen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n