Steuertipps zum Jahresende für Unternehmerinnen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Alle Jahre wieder nähert sich die Weihnachtszeit und somit das Jahresende. Eine wichtige Zeit für Unternehmerinnen, um sich über den aktuellen Status ihrer Buchhaltung Gedanken zu machen.

Bringe deine Buchhaltung auf den aktuellen Stand

Bringe deine Buchhaltung auf den aktuellen Stand der Dinge. Dies ist sehr wichtig, damit du einen Überblick über deine Zahlen hast und deinen Gewinn bzw. Verlust vorläufig ermitteln kannst.
Wenn du all deine Einnahmen und Ausgaben erfasst hast und sich ein Gewinn ergibt, dann ist dieser bis EUR 11.000,00 steuerfrei, dh. du musst dafür keine Einkommensteuer zahlen (vorausgesetzt, du hast daneben keine anderen Einkünfte).

Hast du nebenbei ein Dienstverhältnis, dann werden alle Einkünfte in einen Topf geworfen und dann versteuert. Übersteigen hier all deine Einkünfte den Betrag von EUR 12.000,00, dann wird Steuer fällig.

Nun hast du einen Gewinn erzielt und überlegst, wie du dein Ergebnis noch minimieren kannst, um Steuern zu sparen.

Investitionen für deinen Betrieb

Gibt es Anschaffungen, die du sowieso tätigen möchtest, vielleicht erst im nächsten Jahr aber noch in das laufende Jahr schieben kannst, zB. Büroausstattung, Computer, Drucker, Maschine?

Hier zahlt es sich auch, diese Ausgabe noch im laufenden Jahr zu tätigen – Achtung! Die Rechnung muss im laufenden Jahr bezahlt worden sein!

Alle Investitionen bis zu einem Betrag von EUR 800,00 netto (wenn du Umsatzsteuer verrechnest) bzw. EUR 800,00 brutto (wenn du Kleinunternehmerin bist) können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Alle Investitionen, die diese Grenze übersteigen, müssen auf eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben

Weiters besteht die Möglichkeit, deine Einnahmen und Ausgaben zu verschieben. Das bedeutet, du bezahlst Rechnung schon im laufenden Jahr (zB. für eine Fortbildung im nächsten Jahr) oder stellst Rechnung an deine Kunden erst im nächsten Jahr aus (Achtung! Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist immer das Zahldatum ausschlaggebend).

Gewinnfreibetrag

Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 kannst du dir als Steuerzuckerl automatisch 13% Freibetrag abziehen. Übersteigt dein Gewinn die Grenze von EUR 30.000,00, dann kannst du dir darüber hinaus 13% abziehen, wenn du in bestimmte Wertpapiere (hier weiß deine Hausbank Bescheid) oder Investitionen (Ausgenommen Investitionen bis EUR 800,00, gebrauchte Güter und PKW) investierst. Daher ist es sehr wichtig, schon vor Ende des Jahres eine Gewinnberechnung vorzunehmen.

Vorauszahlung für die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Auch eine Vorauszahlung an die Sozialversicherung im laufenden Jahr kann deinen Gewinn und somit die Einkommensteuerbelastung noch minimieren.

Es empfiehlt sich, vorab schon eine ungefähre Berechnung der Sozialversicherung für das laufende Jahr zu ermitteln. Ergibt sich eine Nachzahlung, so kannst du diese schon vorab einzahlen und somit eine Betriebsausgabe generieren.

Umsatz- und Gewinngrenzen beachten!

Bist du Kleinstunternehmerin in der Sozialversicherung, wird dein Gewinn im Jahr 2020 aber die Grenze von EUR 5.527,92 überschreiten, dann wirst du ab 1.1 des laufenden Jahres bzw. ab dem Gründungsdatum des laufenden Jahres pflichtig und musst nachzahlen. Eine Überschreitung der Gewinngrenze ist der Sozialversicherung unbedingt spätestens bei Erstellung der Einkommensteuererklärung mitzuteilen, um einen Beitragszuschlag zu verhindern.

Stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, weil du Kleinunternehmerin in der Umsatzsteuer bist und deine Bruttoumsätze EUR 42.000,00(bei 20%iger Umsatzsteuer) bzw. EUR 38.500,00 (bei 10%iger Umsatzsteuer) im Jahr nicht übersteigen, so ist bis Jahresende zu überlegen, ob du weiterhin Kleinunternehmerin bleiben möchtest bzw. vielleicht im nächsten Jahr die Grenzen überschreiben wirst, denn dann solltest du bereits eine UID-Nummer beantragen und ab 1.1 des nächsten Jahres deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.

Mein Credo: Steuer die Steuer, denn sonst wird’s zu teuer! 

Claudia Tastel, Bilanzbuchhalterin, Unternehmensberaterin, Onlinetrainerin

Solltest du bei steuerlichen Überlegungen Hilfe benötigen, bin ich gerne für dich da!

Am 21.1.2021 fand der Online-Workshop zu wichtigen Buchhaltungs- und Steuerthemen, zu Förderungen betreffend Covid und steuerlichen Neuerungen im Jahr 2021 statt.

Falls du weitere Infos wünschst, findest du mich als Expertin bei FRAU iDA. Hier geht es zu meinen Kontaktdaten.

StarkKlar e.U.
Claudia Tastel
www.starkklar.com

am 7. Dezember 2020
Kategorien:
Auf Facebook teilen

Das könnte dich auch interessieren